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   BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88   

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https://dejure.org/1988,3617
BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88 (https://dejure.org/1988,3617)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1988 - 1 StR 248/88 (https://dejure.org/1988,3617)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1988 - 1 StR 248/88 (https://dejure.org/1988,3617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung eines Strafsache wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88
    Im Hinblick auf § 21 StGB weist der Senat allerdings darauf hin, daß die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit begründet (BOHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2 = BGH NJW 1988, 501, 502) [BGH 30.06.1987 - 1 StR 242/87].
  • BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83

    Keine Anwendung eines erhöhten Strafrahmens bei Erfüllung eines Regelbeispiels -

    Auszug aus BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88
    Bei der Prüfung, ob trotz Vorliegens eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG ein besonders schwerer Fall zu verneinen ist, hat das Landgericht zwar die - später unter § 21 StGB subsumierte - "psychische Abhängigkeit" des Angeklagten erwähnt, hat aber nicht zu erkennen gegeben, ob es sich bewußt war, daß die für vorliegend erachteten Voraussetzungen des § 31 BtMG schon im Rahmen dieser Prüfung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 27; 1986, 368).
  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88

    Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88
    Ein Fall, in dem sich ausdrückliche Erörterungen zu dieser Frage erübrigen (vgl. BGH, Beschl. vom 12. April 1988 - 1 StR 39/88), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

    Auszug aus BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88
    Bei der Prüfung, ob trotz Vorliegens eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG ein besonders schwerer Fall zu verneinen ist, hat das Landgericht zwar die - später unter § 21 StGB subsumierte - "psychische Abhängigkeit" des Angeklagten erwähnt, hat aber nicht zu erkennen gegeben, ob es sich bewußt war, daß die für vorliegend erachteten Voraussetzungen des § 31 BtMG schon im Rahmen dieser Prüfung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 27; 1986, 368).
  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 248/88

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Die neu entscheidende Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß, wenn die Voraussetzungen des § 31 BtMG vorliegen, dieser Umstand Anlaß zur Prüfung gibt, ob trotz der Verwirklichung von Regelbeispielen im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG ein besonders schwerer Fall zu verneinen ist (BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1987, 344 f.; BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1988 - 1 StR 248/88 und 16. Juni 1988 - 2 StR 287/88).
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