Rechtsprechung
BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung eines Strafsache wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88
Im Hinblick auf § 21 StGB weist der Senat allerdings darauf hin, daß die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit begründet (BOHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2 = BGH NJW 1988, 501, 502) [BGH 30.06.1987 - 1 StR 242/87]. - BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83
Keine Anwendung eines erhöhten Strafrahmens bei Erfüllung eines Regelbeispiels - …
Auszug aus BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88
Bei der Prüfung, ob trotz Vorliegens eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG ein besonders schwerer Fall zu verneinen ist, hat das Landgericht zwar die - später unter § 21 StGB subsumierte - "psychische Abhängigkeit" des Angeklagten erwähnt, hat aber nicht zu erkennen gegeben, ob es sich bewußt war, daß die für vorliegend erachteten Voraussetzungen des § 31 BtMG schon im Rahmen dieser Prüfung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 27; 1986, 368). - BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88
Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens eines Regelbeispiels
Auszug aus BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88
Ein Fall, in dem sich ausdrückliche Erörterungen zu dieser Frage erübrigen (vgl. BGH, Beschl. vom 12. April 1988 - 1 StR 39/88), liegt hier nicht vor. - BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf …
Auszug aus BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88
Bei der Prüfung, ob trotz Vorliegens eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG ein besonders schwerer Fall zu verneinen ist, hat das Landgericht zwar die - später unter § 21 StGB subsumierte - "psychische Abhängigkeit" des Angeklagten erwähnt, hat aber nicht zu erkennen gegeben, ob es sich bewußt war, daß die für vorliegend erachteten Voraussetzungen des § 31 BtMG schon im Rahmen dieser Prüfung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 27; 1986, 368).
- BGH, 24.06.1988 - 2 StR 248/88
Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Die neu entscheidende Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß, wenn die Voraussetzungen des § 31 BtMG vorliegen, dieser Umstand Anlaß zur Prüfung gibt, ob trotz der Verwirklichung von Regelbeispielen im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG ein besonders schwerer Fall zu verneinen ist (BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1987, 344 f.; BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1988 - 1 StR 248/88 und 16. Juni 1988 - 2 StR 287/88).